Aktuelles

Wie in vielen anderen europäischen Ländern, sieht Belgien grundsätzlich zwei Grundformen für Non-Profit Organisationen vor, der Verein und die Stiftung. Das Hauptaugenmerk soll vorliegend auf die Vereine gelegt werden. Diese können in Belgien insbesondere als nationaler Verein („association sans but lucratif/ verenigingen zonder winstoogmerk") oder als internationaler Verein („association internationale sans but lucratif/ internationale verenigingen zonder winstoogmerk") errichtet werden.

Am 26 Juni 2008 wurde die gesellschaftsrechtliche Komponente der Richtlinie 2005/56/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2005 über die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften aus verschiedenen Mitgliedsstaaten auch in Belgien umgesetzt. Ebenso ist die Umsetzung der steuerlichen Aspekte zeitig zu erwarten.

Die Europäische Aktiengesellschaft (Societas Europaea - SE) eignet sich besonders für Dachorganisationen und Holdingfunktionen bei grenzüberschreitenden Tätigkeiten.

Dem belgischen Kassationshof wurde die Frage vorgelegt, ob das belgische Alleinvertriebsgesetz vom 27.07.1961 bei der Beendigung eines unbefristeten Vertriebsvertrags zur Anwendung kommt, wenn der zwischen einem belgischen Unternehmer und einem italienischen Vertriebshändler geschlossene Vertrag zwar eine belgische Rechtswahlklausel enthält, ohne jedoch eigens auf die Spezialgesetzgebung im belgischen Recht hinzuweisen

Belgien hat die 12. Richtlinie Nr. 89/667 des Rates vom 21.12.1989 über die Anerkennung der Ein-Personen-GmbH in den Mitgliedstaaten umgesetzt. Gemäss Art. 211 Gesellschaftsgesetzbuch ('Wetboek van vennootschappen / Code des sociétés') kann demnach auch in Belgien problemlos eine GmbH mit nur einem Gesellschafter gegründet werden.