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Ist die - im übrigen in Europa einzigartige - belgische Kündigungsschutzgesetzgebung vom 27. Juli 1961 betreffend die vorzeitige Beendigung von unbefristeten Alleinvertriebsverträgen auch dann kraft Gesetzes anwendbar, wenn in der Vertriebsvereinbarung mit einem ausländischen Vertragshändler der belgische Prinzipal zu seinen Gunsten eine belgische Rechtswahl ohne jeglichen Hinweis auf diese Spezialgesetzgebung bedingt hat?

Handelsvertreterverträge werden oft für verschiedene Länder eingegangen. In Ermangelung einer gültigen Gerichtsstandsklausel stellt sich häufig die Frage, welches Gericht in Streitfällen zuständig ist. Der Europäische Gerichtshof hat jüngst in einem Urteil die Kriterien verdeutlicht, wie in einem solchen Fall das zuständige Gericht zu ermitteln ist.

Jüngste Entwicklungen im Hinblick auf die Länge des Alleinvertriebsvertrages als Kriterium für die angemessene Kündigungsfrist gemäß dem belgischen Gesetz vom 27. Juli 1961 über die einseitige Kündigung unbefristeter Alleinvertriebsverträge.