Arbeitsrecht

Belgien verfügt über eine der strengsten Arbeitnehmerschutzbestimmungen in Europa. Als Arbeitgeber dürfen Sie sich daher keinen Fehltritt leisten, da Sie sich ansonsten unter Umständen erheblichen Schadensersatzansprüchen ausgesetzt sehen könnten. Das Arbeitsrechts-Team von Kocks & Partners wird daher sowohl präventiv als auch repressiv für Sie tätig und gibt Ihnen Handlungsoptionen mit auf den Weg und setzt diese, sofern erforderlich, auch vor Gericht durch. Das belgische Arbeitsrecht ist sehr kasuistisch geprägt.

Darüber hinaus müssen Sie immer die Gewerkschaften und ihre Vorrechte berücksichtigen. Ob es sich nun um individual- oder kollektivarbeitsrechtliche Maßnahmen handelt (wie beispielsweise betriebsbedingte Kündigungen, Betriebsübergang, Betriebsstilllegung), ist Kocks & Partners ihr richtiger Ansprechpartner in Belgien.

Weitergehende Informationen können Sie einsehen unter dem Link Unternehmensgruendung.be.

 

Kontakt

Alison Hubin, LL.M.
Fachanwältin für Arbeitsrecht
alison.hubin@kockspartners-law.be

Laura Sproten, LL.M.
laura.sproten@kockspartners-law.be