Kapitalgesellschaften (mit Rechtspersönlichkeit)

 

Gegenüberstellung Aktiengesellschaft - GmbH

 

Gemeinsamkeiten

Die beiden Gesellschaftsformen Aktiengesellschaft und Gesellschaft mit beschränkter Haftung haben insbesondere die eigenständige Rechtspersönlichkeit und die beschränkte Haftung der Gesellschafter auf ihre Stammeinlage gemeinsam. Außerdem bedarf es für die Gründung einer GmbH als auch für die Gründung einer Aktiengesellschaft eines Notariatsaktes, weswegen die Miteinbeziehung eines Rechtsanwalts geboten ist.

 

Vorteile der GmbH

Allgemein gesprochen ist das Regelwerk der GmbH im Vergleich zur Aktiengesellschaft um einiges flexibler und lässt sich daher besser an die Bedürfnisse des Unternehmens anpassen. Während der Gesetzgeber beim Prototyp einer GmbH Klein-, Mittel oder Familienbetriebe vor Augen hat, gibt es für die GmbH seit der jüngsten Gesellschaftsrechtreform (2019) kein Mindestkapitalerfordernis mehr. Die Gründer einer GmbH sind nur verpflichtet dafür zu sorgen, dass die Gesellschaft zum Zeitpunkt der Gründung über ausreichende liquide Mittel verfügt.

 

Vorteile der Aktiengesellschaft

Der große Vorteil der Aktiengesellschaft hingegen ist insbesondere die leichte Übertragbarkeit von Aktien und damit verbunden die Aufnahme von frischen Kapital. Aktiengesellschaft die gängigste Gesellschaftsform für große Unternehmen und Konzerne. Die beiden Gesellschaftsformen unterscheiden sich wesentlich in der Mindestkapitalanforderung. Während bei der Aktiengesellschaft das Mindestkapital EUR 61.500 beträgt, wovon ein Viertel eingezahlt sein muss, ist das Kapitalerfordernis bei der GmbH entfallen.

 

Steuerrechtliche Unterschiede zwischen GmbH und Aktiengesellschaft

Die Wahl der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder GmbH hat neben wichtigen gesellschaftsrechtlichen Aspekten auch steuerliche Vor- und Nachteile, die jeder der beiden Gesellschaftsformen zu eigen sind. Auch nach der jüngsten Gesellschaftsrechtreform bestehen auch weiterhin steuerrechtliche Unterschiede zwischen den beiden Gesellschaftsformen.

Rechtsform GmbH – SRL – BV AG – SA – NV
Eigene Rechtspersönlichkeit Ja Ja
Haftung Beschränkt Beschränkt
Flexibilität Hoch Niedrig
Kapitalerfordernis aber Finanzplan 61.500 Euro
Kapitalaufnahme Mittel Einfach
Anteilsübertragung Mittel Einfach
Zielpersonen Klein-, Mittel-, Familienbetriebe Große, internationale Unternehmen und Konzerne
Steuerrecht Vor- und Nachteile Vor- und Nachteile

 

 

Kontakt

Sarah Kocks, LL.M.
Fachanwältin für Gesellschaftsrecht
sarah.kocks@kockspartners-law.be