Personengesellschaften (ohne Rechtspersönlichkeit)

 

Die Genossenschaft in Belgien

 

 
Genossenschaft („Gen“.) Société Coopérative (SC) Coöperatieve Vennootschap (CV)

Die Genossenschaft dient primär der Befriedigung und Entwicklung der ökonomischen und sozialen Bedürfnisse und Interessen der Genossenschafter. Sie hat eine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Ohne Statutenänderung können Mitglieder in die Genossenschaft aufgenommen werden oder wieder aus ihr austreten.

Hier beschreiben wir kurz die Schritte zur Gründung einer Genossenschaft!

 

Kontakt

Sarah Kocks, LL.M.
Fachanwältin für Gesellschaftsrecht
sarah.kocks@kockspartners-law.be