Gesellschafterversammlung

 

Was ist die Gesellschafterversammlung?

Die Gesellschafterversammlung („assemblée générale/algmene vergadering“) ist das höchste Willensbildungsorgan, und ermöglicht den Gesellschaftern der GmbH die gemeinsame Kontrolle der Geschäftsführung. Sie setzt sich aus sämtlichen Gesellschaftern zusammen. Die Anteile der Gesellschaft müssen zwingend auf den Namen der betreffenden Gesellschafter registriert sein.

 

Kompetenzen

Zwar wird die Restkompetenz über die Handlungen der Gesellschaft grundsätzlich dem geschäftsführenden Organ zugeschrieben, doch kann dies in der Satzung näher festgelegt werden, sodass auch die Gesellschafterversammlung weitreichende Kompetenzen haben kann. Beschlüsse werden im Rahmen der Gesellschafterversammlung gefasst, die mindestens jährlich tagen muss.

 

Exklusive Kompetenzen

Die Gesellschafterversammlung hat beispielsweise jedenfalls ausschließliche Kompetenz über Änderungen in der Gesellschaftssatzung, über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung, über die Bestellung und Abberufung der Rechnungsprüfer und über die Festlegung der Vergütung der Geschäftsführung.

 

Kontakt

Sarah Kocks, LL.M.
Fachanwältin für Gesellschaftsrecht
sarah.kocks@kockspartners-law.be