GESELLSCHAFTSFORMEN

 

Die Wahl der Rechtsform

Wer unternehmerisch tätig werden möchte und die Gründung einer Gesellschaft plant, stellt sich früher oder später die Frage, in welcher Rechtsform er sein Unternehmen betreiben soll. Mit der Wahl der Rechtsform regeln die Gesellschafter ihre Rechten und Pflichten zu einander. Bei der Gründung von einer Gesellschaft ist daher zunächst gründlich zu überlegen, welche Rechtsform dabei die geeignetste ist.

 

Kriterien für die Wahl der Rechtsform

Diese hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab, unter anderem:

  • von den eigenen Erwartungen an das Unternehmen,
  • von der Branche, in dem das Unternehmen tätig sein soll,
  • von den Entwicklungen das Unternehmen in der Zukunft durchmachen wird, und
  • von vielen weiteren Faktoren.

Je nach Zielsetzung können dabei unterschiedliche Vorteile aus einer bestimmten Gesellschaftsform gezogen werden. Zentral ist die Unterscheidung zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften. Hier stellen wir Vor- und Nachteile beider Formen gegenüber.

Wichtig ist, dass die Wahl der Rechtsform regelmäßig überprüft werden sollte. Oftmals ergeben sich im Laufe der geschäftlichen Tätigkeit deutliche Veränderungen innerhalb der Unternehmensstruktur, die dazu führen, dass die Wahl einer anderen Rechtsform günstiger und daher Umgründung sinnvoll wird. Professionelle Beratung ist hier ein Muss. Wir beraten Sie gerne!

 

Die vier belgischen Gesellschaftsformen

Das belgische Gesellschaftsrecht kennt folgende Gesellschaftsformen:

  • die einfache Gesellschaft („société simple“ auf Französisch) („maatschap“ (mts) auf Niederländisch);
  • die Genossenschaft („Gen“.) („Société Coopérative“ (SC) auf Französisch) („Cooperatieve Vennootschap“ (CV) auf Niederländisch);
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung („GmbH“) („Société à Responsabilité Limitée“ (SRL) auf Französisch; „Besloten Vennootsschap“ (BV) auf Niederländisch);
  • die Aktiengesellschaft („AG“) („société anonyme“ (SA) auf Französisch) („Naamloze Vennootschap“ (NV) auf Niederländisch).

 

DEUTSCH FRANZÖSISCH NIEDERLÄNDISCH BUCH
Einfache Gesellschaft société simple maatschap 4
Genossenschaft („Gen“.) société coopérative (SC) cooperatieve vennootschap (CV) 6
Gesellschaft mit beschränkter Haftung („GmbH“) société à responsabilité limitée“ (SRL) besloten vennootsschap (BV) 5
Aktiengesellschaft („AG“) société anonyme (SA) naamloze vennootschap (NV) 7

 

Neben diesen Gesellschaftsformen werden auch einige weniger bekannte Formen beibehalten: die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV), die Europäische Gesellschaft (SE) und die Europäische Genossenschaft (SCE). Da diese Gesellschaftsformen auf europäischen Vorgaben beruhen, waren sie von der belgischen Gesellschaftsgesetzesreform ausgenommen.

Sollte eine Gesellschaft als Geschäftsführerin einer anderen Gesellschaft auftreten, spricht man von einer Managementgesellschaft.

 

Unterstützung bei der Gründung einer belgischen Gesellschaft

Sie haben Fragen zur Gründung einer belgischen Gesellschaft oder allgemeine Fragen die ihr Unternehmen im Hinblick auf den Handel in Belgien betrifft? Wir stehen Ihnen gerne mit unserer Erfahrung zur Seite.

 

Kontakt

Sarah Kocks, LL.M.
Fachanwältin für Gesellschaftsrecht
sarah.kocks@kockspartners-law.be