Gründung nach Gesellschaftstypen

 

Gründung einer Aktiengesellschaft in Belgien

Die Gründung einer Aktiengesellschaft bedarf eines Notariatsakts. In diesem müssen die Gründungsmitglieder festgehalten werden sowie die Gesellschaftssatzung, die unter anderem Informationen über Kapital, Aktienarten und Aktienübertragung enthalten muss.

 

Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in Belgien

Auch die Gründung einer GmbH erfordert zunächst das Verfassen einer Gesellschaftssatzung. Zusätzlich muss ein Finanzplansverfasst werden. Zur erfolgreichen Gründung müssen weitere Aspekte beachtet werden. Wirunterstützen Sie gerne bei diesen ersten Schritten! Da bei der Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung neuerdings kein Kapital mehr einzubringen, sondern stattdessen ein Finanzplan vorzulegen ist, beschreiben wir Ihnen hier, welche Konsequenzen diese neue Regelung mit sich bringt.

 

Gründung einer einfachen Gesellschaft in Belgien

Die einfache Gesellschaft entsteht durch den privatrechtlichen Vertrag zwischen den Parteien. Dabei ist wichtig zu beachten, dass diese Gesellschaftsform keine eigenständige Rechtspersönlichkeit besitzt

 

Gründung einer Genossenschaft in Belgien

Eine Genossenschaft muss durch mindestens drei Personen gegründet werden. Sie besitzt keine eigenständige Rechtspersönlichkeit. Die Gründung erfordert einen Notariatsakt sowie die Vorlegung eines Finanzplans. Gerne geben wir Ihnen genauere Auskunft über die Gründung einer Gesellschaft in Belgien. Kontaktieren Sie uns einfach unverbindlich.

 

Kontakt

Sarah Kocks, LL.M.
Fachanwältin für Gesellschaftsrecht
sarah.kocks@kockspartners-law.be