Managementgesellschaften

 

Geschäftsführung durch eine Gesellschaft

Anders als etwa in Deutschland oder Österreich kann auch eine juristische Person als Geschäftsführer einer Gesellschaft bestellt werden. Wird eine juristische Person als Geschäftsführer bestellt, so spricht man in diesem Zusammenhang oft von einer sogenannten „Managementgesellschaft“. Diese ist somit eine Gesellschaft, die im Rahmen einer anderen Gesellschaft mit der Wahrnehmung des Managements betraut ist. Zumeist wird als Managementgesellschaft mit einer GmbH gearbeitet, die oft nur aus einer Person besteht und den einzigen Zweck hat, das Management in anderen Gesellschaften zu übernehmen. Gründe für die immer größere Inanspruchnahme von Managementgesellschaften in Belgien sind insbesondere finanzieller Natur. Die finanziellen Vorteile wirken sich vor allem auf steuerlicher und auf sozialversicherungsrechtlicher Ebene aus. Außerdem hat die Verwendung einer Managementgesellschaft haftungsrechtliche Konsequenzen. Möchten Sie mehr über die Tätigkeit über Managementgesellschaften und der hieraus resultierenden Vorteile wissen, dann kontaktieren Sie uns einfach!

 

Kontakt

Sarah Kocks, LL.M.
Fachanwältin für Gesellschaftsrecht
sarah.kocks@kockspartners-law.be